Wer einen Anhänger besitzt, kommt um eine Versicherung nicht herum. In Österreich besteht eine Versicherungspflicht: Anhänger werden nur dann zugelassen, wenn eine Versicherungsbestätigung vorliegt. Diese Bestätigung kann der Zulassungsstelle in Form einer Versicherungsbestätigungsnummer mitgeteilt werden. Die Anhänger- Versicherung unterscheidet sich in 3 Versicherungsbereiche, in Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Eine Haftpflichtversicherung für einen normalen PKW-Anhänger, ohne besondere Verwendung, belastet das Haushaltsbudget nur gering. Im Normalfall kostet eine Haftpflichtversicherung für einen Anhänger zwischen 10 und 20 Euro. Haftpflichtversicherungen für Anhänger sind deshalb so günstig, weil in der Anhänger-Haftpflichtversicherung nur Versicherungsfälle zur Meldung kommen, welche nicht mit dem Ziehen des Anhängers durch ein KFZ zusammenhängen. Somit kommt die Anhänger-Polizze nur dann zum Einsatz, wenn beim Be- oder Entladen des Anhängers ein Schaden resultiert (oder sich der Anhänger dabei z.B. verselbständigt). Ein Schaden mit dem Anhänger, während der Fahrt, wird von der Polizze des Zugfahrzeuges bezahlt.
Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ersetzt die Schäden am versicherten Anhänger, wobei nicht entscheidend ist, ob der Schaden durch Eigen- oder Fremdverschulden entstanden ist. Die Teilkaskoversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Brand, Explosion, Naturgewalten, Haarwildschäden, Tierbisse, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Vollkasko leistet darüber hinaus für Schäden durch mut- und böswillige Handlungen Dritter und für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle.