Im Schadensfall sind folgende Punkte zu beachten!
- Im Falle eines Brandes verständigen Sie sofort die Feuerwehr
- Sollte Leitungswasse austreten drehen Sie den Haupthan zu
- Sollten Rohre bzw. Heizkörper einfrieren müssen Sie diese von einem Fachmann auftauen lassen
- Bei Schäden durch einem Sturm bringen Sie provisorische Abdeckungen und Verankerungen an um vor weiteren Schäden zu schützen
Schadenmeldung:
Die Versicherung muss vom eingetretenen Schaden unverzüglich verständigt werden. Bei Feuer, Zaun bzw. Einbruch / Diebstahl-, und Beraubungsschäden sowie Schäden durch unbekannte KFZ sollte auch die Polizei unverzüglich verständigt werden.
Schadenminderung und Aufklärungspflicht:
Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten soweit dies möglich / zumutbar ist, ohne sich selbst oder andere dabei zu gefährden. Über jegliche Details zur Aufklärung des Falles muss der Versicherer informiert werden.