Die Entschädigung der Gesellschaft im Versicherungsfall erfolgt üblicherweise auf Basis des Neuanschaffungswerts sowie des Alters (Gebrauchsdauer) des versicherten Fahrrads. Die meisten Polizzen haben auch einen Selbstbehalt im Schadensfall bzw. eine Limitierung der Zahlung im Verhältnis zum Kaufpreis.
Weiterst sollten Sie darauf achten, ob Ihre gewünschte Versicherung Voraussetzungen für den Abschluss eines Fahrradversicherungs-Vertrags vorsieht. So werden ja nach Anbieter und Zustand des Fahrrades eine Rechnung vom Fahrradkauf, ein Nachweiß über ein Fahrradschloss oder eine Registrierung des Fahrrades benötigt. Auch Elektro- Bikes lassen sich mittels Fahrradversicherung versichern, jedoch darf die Leistung 600Watt nicht überschreiten und somit, ohne selbst in die Pedale zu treten, nicht schneller als 25km/h fahren.
Wichtig zu beachten ist bei Fahrraddiebstahl, dass umgehend eine polizeiliche Anzeige erfolgt und dies dann auch so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet wird. Das Aufbewahren von Rechnungen des Fahrrades ist zwar nicht immer Pflicht - aber sehr oft hilfreich bei der Findung der Entschädigungssumme.