Fahhradversicherung in der Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung kann alternativ auch den Fahrraddiebstahl absichern, aber nur wenn das Rad sich zum Zeitpunkt des Diebstahls am versicherten Grundstück in einem eigens gesicherten Raum befunden hat. War das Fahrrad gerade unterwegs besteht im Rahmen der Haushaltsversicherung meist keine Deckung. Wer also sein Fahrrad auf Diebstahl versichert haben möchte, sollte somit genau darauf achten ob die Haushaltsversicherung dieses Risiko abdeckt.
Wichtig zu beachten ist bei Fahrraddiebstahl, dass umgehend eine polizeiliche Anzeige erfolgt und dies dann auch so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet wird. Das Aufbewahren von Rechnungen des Fahrrades ist zwar nicht immer Pflicht - aber sehr oft hilfreich bei der Findung der Entschädigungssumme.