Da Fahrzeuge aus Prinzip gefährlich sind muss vom Gesetz her sichergestellt sein, dass im Falle eines Schadens an Dritte dieser auch ersetzt werden kann. Deshalb ist es verpflichtend in Österreich eine Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Bevor ein Fahrzeug zugelassen werden kann muss der entsprechenden Behörde nachgewiesen werden, dass ein Kfz Haftpflicht Versicherung besteht. Dies wird in der Regel mit der "Versicherungsbestätigung", ausgestellt von der Versicherungsgesellschaft (erhalten Sie direkt über uns) nachgewiesen. Die Zulassung (Auto Anmeldung) kann dabei in einer beliebigen Zulassungsstelle des Wohnortes unabhängig von der gewählten Versicherungsgesellschaft durchgeführt werden.
Kfz Haftpflicht - Annahme des Vertrages
Trotz gesetzlicher Verpflichtung handelt es sich bei der Kfz Versicherung um einen Vertrag mit einer privaten Gesellschaft, welche in der Regel selbst entscheiden kann, ob Sie Ihren Antrag annnimmt. Dies macht sich vor allem dann bemerkbar, wenn ein Antragsteller in der Vergangenheit von einer Versicherungsgesellschaft gekündigt wurde. Sollte keine Gesellschaft Ihr Kfz versichern wollen findet eine Zwangszuweisung zu einer deutlich höheren Prämie statt. Bei einem Wechsel sollten Sie zuerst auf eine Annahmebestätigung warten wenn Sie mehrere Schäden in der Vergangenheit hatten.