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Kfz Versicherung

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Kfz Versicherungsvergleich

Wir vergleichen für Sie die wichtigsten Versicherungsgesellschaften und bieten Ihnen Angebote zu Top Konditionen! 
 

 

 
Versicherungen für das Auto

Was ist eine Kfz-Versicherung?

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der schuldige Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene auch dann zumindest teilweise Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen*. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.

Die Kaskoversicherung

Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Ist das Auto nicht mehr viel wert, reicht die Teilkasko oftmals aus. Sie versichert das Fahrzeug gegen Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem gegen Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle mit Haarwild sowie Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung enthält den Schutz der Teilkasko und übernimmt darüber hinaus die Kosten für selbst verursachten Blechschaden und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für teure und neue Autos. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden – etwa im Ausland – von einem nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.

Geltungsbereich und versicherte Personen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherungen gelten in allen europäischen Ländern und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel auf den kanarischen Inseln oder den Azoren. Versichert sind der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter, jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs und die Insassen des Autos. Wichtig zu wissen:
Bei einem selbst verschuldeten Unfall sind mit Ausnahme des Fahrers alle Insassen des Autos von der Kfz-Haftpflichtversicherung des PKW-Eigentümers geschützt.

Vorteile der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den bei einem Unfall entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Geschädigte soll finanziell so gestellt werden, als ob der Unfall nicht passiert wäre. Die Haftpflichtversicherung braucht aber die Unfallkosten nur dann voll zu übernehmen, wenn der Schädiger den Unfall ganz allein verschuldet hat. Trägt sein Unfallgegner eine Mitschuld, muss er sich einen entsprechenden Abzug beim Schadenersatz gefallen lassen. Abzüge beim Schadenersatz beziehungsweise beim Schmerzensgeld muss das Unfallopfer beispielsweise auch dann hinnehmen, wenn es etwa den Sicherheitsgurt nicht angelegt oder als Motorradfahrer keinen Schutzhelm getragen hatte.

Vorteile der Kaskoversicherung

Im Schadenfall erstattet die Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden oder Diebstahl die erforderliche Summe, um ein nach Alter und Zustand gleichwertiges Auto zu kaufen. Die Teilkaskoversicherung bietet beispielsweise Schutz bei Diebstahl, Sturm, Hagel und Wildschäden.

Vertragsvarianten

Policen für Motorräder

Versicherungen für Autos und Krafträder ähneln sich: Die Haftpflicht ist vorgeschrieben, die Kasko ist freiwillig. Es gibt ähnlich gestaffelte Schadenfreiheitsrabatte und vergleichbare Versicherungsumfänge bei Haftpflicht und Kasko. Die Prämien richten sich nach dem Hubraum der Maschine und bei Krädern über 50 ccm Hubraum auch nach der Motorstärke.
Jeder Motorradfahrer beginnt bei der Haftpflicht mit einer Basisprämie von 100 Prozent und zahlt bei Schadenfreiheit von Jahr zu Jahr weniger.

Policen für Campingfahrzeuge

Auch Wohnwagen und Wohnmobile brauchen Haftpflicht- und Kaskoschutz. Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Anders als bei der Autoversicherung gibt es bei Campingfahrzeugen keine Beitragsberechnung nach Motorleistung, keine Typ-klassen und keine Regionalklassen. Achtung: Ein privates Wohnmobil darf nicht kommerziell vermietet werden. Das gefährdet den Versicherungsschutz.

Leistungen

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

Im Einzelnen kann die Kfz-Haftpflicht diese Kosten:

Kaskoversicherung

Der Leistungsumfang kann je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein. Einige Versicherer bieten eine sechsmonatige Neuwertentschädigung, zusätzlichen Schutz nicht nur bei Unfällen mit Wild, sondern auch mit anderen Tieren oder eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Mietwagen, die der Kunde im Ausland steuert, die so genannte Mallorca-Police. Viele Extras sind im Alltag weniger wichtig, können aber im Einzelfall sehr nützlich sein. Sinnvoll ist es daher, die persönlichen Risiken und das jeweilige Preis-Leistungs-Verhältnis der Anbieter zu kennen.
 
Welche Teile die Kaskoversicherung ersetzt:
Schadenersatz gibt es grundsätzlich für Teile, die mit dem Auto fest verbunden und zusätzlich in der so genannten Teileliste aufgeführt sind. Diese Liste legt fest, welche Teile im Kaskoschutz automatisch enthalten sind, welche mit einer Zusatzprämie versichert werden können und für welche es gar keinen Versicherungsschutz gibt. Mitversichert sind zum Beispiel Skihalterung, Schneeketten, Abschlepp-Vorrichtung, Dachträger für Fahrräder, Skier und Surfbretter sowie ein Satz Winterreifen. Die Sportgeräte selbst sind nicht mitversichert. Handys und mobile Navigationsgeräte sind meist nicht mitversichert. Einbautelefone und Radio-Navigationsgeräte dagegen schon.
 

Ein Unfall – was tun?

Jedes Jahr kracht es rund 4,8 Millionen Mal auf unseren Straßen. Dabei werden fast 440.000 Menschen verletzt, etwa 6.000 kommen bei Verkehrsunfällen ums Leben. So manches Leid lässt sich verhindern, wenn man sich am Unfallort richtig verhält.
Die wichtigsten Regeln:
  1. Warnblinklicht einschalten.
  2. Unfallstelle räumen oder, wenn dies nicht möglich ist, das Warndreieck aufstellen.
  3. Hilfe rufen: zuerst die 112 wählen, wenn jemand verletzt ist oder sich nicht selbst aus dem Unfallwagen befreien kann.

Was man beim Abschluss einer Autoversicherung beachten sollte

Die Versicherungsbestätigung (VB)
Wer ein Auto zulassen will, braucht eine Bestätigung, dass das Fahrzeug versichert ist, die Versicherungsbestätigung. Die früher als Doppelkarte bezeichnete Bestätigung stellt der Versicherer unmittelbar nach Antragsannahme aus. Damit hat der Kunde bereits Versicherungsschutz vor Eingang des ersten Beitrages, also auf den ersten Metern, die er mit dem Auto fährt.
Diesen vorläufigen Versicherungsschutz gibt es automatisch nur für die Haftpflichtversicherung.
Für die Kasko muss er extra angekreuzt werden. Darauf sollte man bei Aushändigung der Karte achten. Zu beachten ist auch, dass der vorläufige Versicherungsschutz wieder erlischt, wenn der erste Beitrag nicht fristgerecht eingezahlt wird.
 

Die Tarife

Was eine Autohaftpflichtversicherung kostet, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Wie bei der Kaskoversicherung kalkulieren die Versicherer ihre Angebote unter anderem nach dem Wohnort, der individuellen Schadenhäufigkeit und dem Schadendurchschnitt des Autos. Die Daten hierfür liefern die Schadenstatistiken der Versicherer. Auch persönliche Merkmale haben Einfluss auf den Preis der Versicherung. So gibt es beispielsweise Rabatte für Wenigfahrer, Frauen und Garagenparker. Die Versicherungsprämie ist immer dann entsprechend höher, wenn die Motorstärke höher ist bzw. die Statistik bei einem bestimmten Autotyp ungewöhnlich viele und teure Schäden verbucht hat und der Autofahrer zugleich in einer Gegend wohnt, wo viel gestohlen wird und es häufiger kracht als anderswo.
Sparen lässt sich über den Umstieg auf eine höhere Selbstbeteiligung. Üblich sind 150 bis 300 Euro. Je stärker das Fahrzeug, desto eher lohnen sich Selbstbeteiligungen. Wer einen Zweitwagen anschafft, sollte genau nachrechnen und den Versicherungsvertrag mit dem höchsten Rabatt auf das neue Auto schreiben lassen. Preisbewusste Autofahrer erkundigen sich bereits beim Autokauf über die zu erwartende Prämie bei der Autoversicherung. Die Wahl eines günstig eingestuften Fahrzeugtyps kann helfen, viele hundert Euro im Jahr zu sparen.
 

Der Schadenfreiheitsrabatt

Die schadenfreien Jahre eines Autofahrerlebens werden mit dem so genannten Schadenfreiheitsrabatt belohnt. Wer erstmals in ein Auto steigt, wird in die Stufe 9 eingestuft.
Fährt man dann ein Jahr lang schadenfrei, sinkt die Stufe um 1 und auch die Prämie. Nach einem Schaden geht es die Rabattleiter wieder aufwärts um 3 Stufen. 
Bei kleinen Bagatellschäden kann es sinnvoll sein, den Schaden selbst zu bezahlen, um den Rabatt zu retten.
 

Kleines Lexikon zur Autoversicherung