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Tierhalterhaftpflicht

Hundehaftpflicht Die Hundehaftpflicht für Hundehalter ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Hundebesitzer. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man -absichtlich oder versehentlich- Anderen zufügt. Der Hundebesitzer haftet daher unbegr

Hundehaftpflicht

Die Hundehaftpflicht für Hundehalter ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Hundebesitzer. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man -absichtlich oder versehentlich- Anderen zufügt. Der Hundebesitzer haftet daher unbegrenzt für durch seinen Hund verursachte Schäden.

Viele Hundebesitzer unterschätzen das Haftungsrisiko in der Annahme, dass ein gutmütiger Hund keine Schäden verursache. Die Mehrzahl der Schadensfälle wird jedoch nicht durch Agressionen der Hunde verursacht. Vielmehr kommt es zu zahlreichen Schäden durch Beißereien mit dritten Hunden, wobei es für die Ersatzpflicht keine Rolle spielt, ob der eigene Hund lediglich zurückgebissen hat.
Problematisch sind aber vor allem große Schäden, die verursacht werden, weil ein Hund im Spiel oder in einer Schreckreaktion Unfälle verursacht. (z.B. auf die Strasse laufen oder erschrockene Radfahrer etc.)

Für Hunde, die nach dem 1.1.2006 geboren und in Wien gehalten werden, muss eine Haftpflichtversicherung für Hunde abgeschlossen werden. Dazu ist nicht unbedingt eine neue Polizze nötig. Die Haushaltsversicherung umfasst auch die Haftpflicht für Hunde. Sehr oft ist ein Hund hier schon automatisch inkludiert. Auch in Oberösterreich wird die Pflichtversicherung bereits positiv angenommen. Ebenso in einigen Bundesländern Deutschlands gilt die Pflichtversicherung Haftpflichtversicherung für Hund.

Pferdehaftpflicht

Die Pferdehaftpflicht für Pferdehalter ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Pferdebesitzer. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man -absichtlich oder versehentlich- Anderen zufügt. Der Pferdebesitzer haftet daher unbegrenzt für durch sein Pferd verursachte Schäden. Deshalb ist eine Pferdehalter Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt bei einen Schaden die Prüfung der Haftungsfrage, die Befriedigung gerechtfertigter Schadenersatzansprüche Dritter aus der Haltung und Betreuung des Pferdes oder aber auch die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche, die den jeweiligen Halter, Betreuer oder Verfügungsberechtigten des Pferdes treffen können.