Die Plattform versichern24.at hat Anfang des Jahres (ab Jänner) eine Erhebung österreichischer Haushaltsversicherungen durchgeführt und einen Vergleich erstellt.. Auftraggeber war die Arbeiterkammer Österreichs, es ging um 26 Angebote, auf die zunächst fokussiert wurde. Allerdings ließen
Die Plattform versichern24.at hat Anfang des Jahres (ab Jänner) eine Erhebung österreichischer Haushaltsversicherungen durchgeführt und einen Vergleich erstellt.. Auftraggeber war die Arbeiterkammer Österreichs, es ging um 26 Angebote, auf die zunächst fokussiert wurde. Allerdings ließen sich nur 15 Gesellschaften auf einen Vergleich ein, 8 Anbieter lehnten Auskünfte zwecks Vergleich ab, drei Gesellschaften vertreiben ihre Produkte nur in ihrem eigenen Bundesland. Die Arbeiterkammer und versichern24.at wollten wissen, wie teuer die Polizzen für eine Wiener Wohnung von 90 m² werden, wobei Feuer, Sturm, indirekter Blitzschlag, Leitungswasser, Vandalismus, Unterversicherungsverzicht, Neuwertersatz, Privathaftpflicht und Einbruchdiebstahl versichert werden sollten. Als Mindestversicherungssumme in der Privathaftpflicht wurden 500.000 Euro gefordert.
Unterschiede bei der Haushaltsversicherung
Prämienveränderung seit 2007
Die letzte Erhebung dieser Art hatte die Arbeiterkammer im Jahr 2007 durchgeführt. Seither sind die Prämien durchschnittlich um sieben Prozent (ohne Kaufkraftbereinigung) gestiegen, allerdings gibt es Ausnahmen: Die Zürich Connect wurde sehr viel teurer (65 Prozent), die Wiener Städtische wiederum deutlich günstiger (minus 39 Prozent). Auch aus diesem Grund empfehlen die Verbraucherexperten der Arbeiterkammer, nicht alles zu inkludieren, was die Versicherung im Paket anbietet. In vielen Fällen genügt ein preiswerter Basisschutz, nicht alle Zusatzbausteine der Top-Polizzen machen Sinn. Sparen können Versicherungsnehmer auch bei der Zahlungsweise, wobei eine jährliche Vorauszahlung üblicherweise am günstigsten ist. Für lange Laufzeiten gibt es Rabatte, darauf sollten Kunden achten, wenn sie die Haushaltsversicherung vergleichen. Immerhin können hier bis zu 30 Prozent gespart werden, die allerdings unter Umständen auch zum Teil zurückverlangt werden, wenn die Polizze vorzeitig gekündigt wird. Sollte ein Vertrag eine Dauerrabattklausel enthalten, die eine immer höhere Rückzahlung bei längerer Vertragslaufzeit fordert, wäre dies laut jüngsten Entscheidungen unzulässig.