Verpfändung,Vinkulierung,..

  Immer wieder werden Rechte aus Veträgen der Eigenheimversicherung zu Gunsten Dritter (z.B. Bank) vereinbart. Die Bedeutungen der unterschiedlichen Formen dabei lauten wie folgt:    Abtretung: Jegliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag Eigenheimversicherung können abgetrete

 

Immer wieder werden Rechte aus Veträgen der Eigenheimversicherung zu Gunsten Dritter (z.B. Bank) vereinbart. Die Bedeutungen der unterschiedlichen Formen dabei lauten wie folgt: 
 
  • Abtretung: Jegliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag Eigenheimversicherung können abgetreten werden. Dabei kann sowohl der Anspruch auf die Prämie als auch der Anspruch auf die Entschädigung abgetreten werden.
  • Verpfändung: Die Verüfändung wird meistens vereinbart wenn es so genannte "Entschädigungsansprüche" gibt. Meistens bei der Feuerversicherung oder Lebensversicherung.
  • Vinkulierung: Ist eine Zahlungssperre zugunsten des Vinkulargläubigers.
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