Immer wieder werden Rechte aus Veträgen der Eigenheimversicherung zu Gunsten Dritter (z.B. Bank) vereinbart. Die Bedeutungen der unterschiedlichen Formen dabei lauten wie folgt:
- Abtretung: Jegliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag Eigenheimversicherung können abgetreten werden. Dabei kann sowohl der Anspruch auf die Prämie als auch der Anspruch auf die Entschädigung abgetreten werden.
- Verpfändung: Die Verüfändung wird meistens vereinbart wenn es so genannte "Entschädigungsansprüche" gibt. Meistens bei der Feuerversicherung oder Lebensversicherung.
- Vinkulierung: Ist eine Zahlungssperre zugunsten des Vinkulargläubigers.